Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen
Allgemeines
Die Galileo Webagentur OHG, Unterreut 7, 76135 Karlsruhe (im Folgenden auch GW oder AN genannt) bietet Dienstleistungen in Form von Schulungen und Trainings an. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche und öffentliche Auftraggeber (B2B).
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die Grundlage für die Nutzung der Schulungsangebote dar und regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Galileo Webagentur OHG und dem Auftraggeber (im Folgenden auch Kunde, AG oder Besteller genannt).
Die AGB des AN gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des AG werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB des AN gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des AG die Dienstleistung beim AG vorbehaltlos ausgeführt wird. Leistungen des AN erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung jeweils gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden sind. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.
§1 Gegenstand des Vertrages
- Gegenstand des Vertrages ist die Organisation und Durchführung von Schulungen (im Folgenden auch Kurse, Trainings). Der Inhalt der Schulungen ergibt sich aus den jeweiligen Kursangeboten, die auf der Webseite des AN aufgeführt und beschrieben sind.
- Die Angebote sind freibleibend. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung festgelegt.
- Der AN ist berechtigt, für zu erbringende Leistungen Dritte zu beauftragen.
§2 Anmeldung und Vertragsabschluss
- Die Anmeldung für Kursangebote kann über unsere Website vorgenommen werden. Alternativ können Anmeldungen auch schriftlich per Post oder per E-Mail an serviceteamgalileo-webagentur.de übermittelt werden. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden.
- Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ist ein Kursangebot zum gewünschten Termin bereits belegt, wird die Anmeldung auf die Warteliste gebucht und der AG entsprechend benachrichtigt. Eine automatische Umbuchung, z.B. auf den nächsten freien Termin, wird nicht vorgenommen.
- Nach erfolgter Anmeldung erhält der AG eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Bei einer Anmeldung über die Website erfolgt dies unverzüglich, andernfalls in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Sollten Sie innerhalb von einer Woche keine Benachrichtigung erhalten, so bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
- Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des AN zustande. Diese wird per E-Mail übermittelt. Der Auftragsbestätigung können u.a. die Beginn- und Endzeiten des Kursangebots, Informationen zum Inhalt/Umfang sowie der Gesamtpreis und ggf. zusätzliche Hinweise entnommen werden.
§3 Absagen und Stornierung
- Stornierungen sind schriftlich per E-Mail an serviceteamgalileo-webagentur.de oder an die oben genannte Postanschrift zu richten. Wenn die Anmeldung über unsere Website erfolgt ist, kann die Stornierung dort vorgenommen werden, soweit die entsprechende Funktion beim betreffenden Kursangebot verfügbar ist.
- Für Stornierungen ist ausschließlich der Zeitpunkt des Zugangs beim AN relevant. Davon abhängig richtigen sich eventuelle Stornogebühren nach den folgenden Regelungen:
a) Geht die Absage bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn zu, erfolgt sie gebührenfrei.
b) Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Kursbeginn, so wird 50% der vereinbarten Kursgebühr als Stornogebühr berechnet.
c) Bei einer Absage sieben Kalendertage vor dem Beginn der Maßnahme und später wird die volle Vergütung berechnet. - Dem AG ist es gestattet, Ersatzteilnehmer zu stellen. In diesem Falle entfallen eventuelle Stornogebühren.
- Bei einer Stornierung ist es dem AG gestattet, unter Anrechnung der Stornogebühren an einem anderen stattfindenden offenen Kursangebot teilzunehmen.
- Muss aus organisatorischen Gründen ein Kurstermin seitens des AG abgesagt werden, so können über die Schulungsgebühr hinausgehende Ansprüche nicht geltend gemacht werden.
§4 Vergütung, Rechnungsstellung und Verzug
- Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Preisangaben erfolgen zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer.
- Eine Rabattgewährung bei der Anmeldung von mehreren Teilnehmenden ist nur nach vorheriger Absprache möglich, wenn sie von einer anmeldenden Person/Stelle erfolgt und eine Sammelrechnung erstellt wird.
- Die Gebühr enthält bei Veranstaltungen in unseren Schulungsräumen Pausenverpflegung sowie ggf. ein Mittagessen (bei ganztägigen Veranstaltungen).
- Reise- und Hotelkosten der Referent:innen für im Hause des AG durchgeführte Kursangebote sind nicht in der Kursgebühr enthalten. Sie werden vorab pauschal veranschlagt und separat berechnet.
- Die Vergütung ist mit dem Zugang der Rechnung fällig und durch Überweisung auf das Konto des AN innerhalb von sieben Tagen zu zahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. Gerät der AG in Zahlungsverzug gemäß § 284 BGB, hat er den entsprechenden Verzugsschaden zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich der AN vor.
§5 Pflichten des Auftraggebers
- Ordnungen und Weisungen der Referent:innen im Rahmen der Schulungen/Trainings ist Folge zu leisten, soweit sich diese auf deren geregelten Ablauf und die erfolgreiche Ausgestaltung beziehen. Kurszeiten sind verbindlich. Verstöße können zum Ausschluss führen. Ein Anspruch auf Gebührenerstattung entsteht dadurch nicht.
- Der AG verpflichtet sich, die Leistungen des AN entsprechend der Auftragsbestätigung/Rechnung und der vorliegend getroffenen Regelungen zu vergüten.
§6 Mindestteilnehmerzahl und Änderungsvorbehalt
- Der AN ist berechtigt sich vom Vertrag zu lösen, falls bei öffentlichen Kursangeboten die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der/die Referent/in unvorhergesehen zum Trainingstermin arbeitsunfähig erkrankt ist und ein Ersatz nicht mehr organisiert werden kann oder ein unvorhergesehenes Leistungshindernis vorliegt, sofern dieses nicht durch zumutbare Aufwendungen überwunden werden kann und der AN das Hindernis nicht zu vertreten hat.
- Im Fall der Vertragsauflösung wird der AN den AG unverzüglich, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätesten fünf Werktage vor Kursbeginn über die Nichtverfügbarkeit des Kursangebots informieren und unverzüglich die Vergütung erstatten.
- Der AN ist berechtigt, den Inhalt und Struktur der Kursangebote dem Stand der Entwicklung und Technik anzupassen sowie aktualisierend zu ändern.
§7 Haftung und Schadenersatz
- Der Auftragnehmer haftet auf Schadenersatz dem Grunde nach nur, soweit eine Leistungsstörung vorliegt, die er zu vertreten hat. Zu vertreten hat der Auftragnehmer nur
(a) die zumindest auf einfacher Fahrlässigkeit beruhende Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten,
(b) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten,
(c) die zumindest auf einfacher Fahrlässigkeit beruhende Pflichtverletzung, soweit sie zu einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit führt oder
(d) soweit eine Garantie vom Auftragnehmer gegeben wurde. - Bei Kursausfall oder Terminverschiebung haftet der AN nicht für eventuell angefallene Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehende Auslagen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GW.
- Der Schadensersatz ist der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt (Kursgebühr), wenn nicht eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vorliegt und kein grobes Verschulden oder Vorsatz des Auftragnehmers vorliegt.
- Unterricht, Inhalte und Übungen werden so gestaltet, dass aufmerksame Teilnehmende, die die im Kursangebot ggf. genannten Voraussetzungen aufweisen, das gesteckte Ziel erreichen können. Für den Eintritt des Trainingserfolges haftet der AN nicht.
- Der Auftragnehmer verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Hiscox Insurance Company Ltd., Oberanger 28, 80331 München.
§8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§9 Datenschutz, geistiges Eigentum und Geheimhaltung
- Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers werden personenbezogene Daten ausschließlich zur Leistungserbringung und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur insoweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht.
- Ansonsten werden sämtliche Daten des AG streng vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.
- Der AG wird alle Informationen vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden. Der AG verpflichtet sich insbesondere, eventuell erhaltene Zugangs- oder Lizenzdaten, z.B. für Anwendungen, nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden.
- Alle Rechte für die ausgehändigten Unterlagen und Anwendungen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck sind der Galileo Webagentur vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen keine Reproduktionen vorgenommen werden. Dieses bezieht sich ausdrücklich auch auf die im Rahmen des Trainings zur Verfügung gestellte Software gemacht.
§10 Schlussbestimmungen
- Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht mit Ausnahme des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG).
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, Karlsruhe, Deutschland.
- Sollte zwingendes Recht der Anwendung einzelner Bedingungen entgegenstehen, berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Die Vertragsparteien vereinbaren, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem ursprünglich rechtlich und wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand 10/2025